Allgemeine Datenschutzerklärung
des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland
Das Landesverwaltungsgericht führt Datenverarbeitungen hauptsächlich im Zusammenhang mit den im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten gestellten Anträgen durch. Sonst werden Daten insbesondere bei sonstiger Kontaktaufnahmen verarbeitet. Soweit personenbezogene Daten im Rahmen der judiziellen Tätigkeit und zur Wahrnehmung der dem Landesverwaltungsgericht sonst gesetzlich übertragenen Aufgaben in Angelegenheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit verarbeitet werden, erfolgen sie gemäß den einschlägigen EU-Verordnungen und dem Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018 sowie aufgrund aller verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Bestimmungen und den einschlägigen Verfahrensrechten. Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Dies erfolgt nur, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt oder auf der Grundlage des überwiegenden berechtigten Interesses verarbeitet.
Wenn eine Eingabe nicht als gesetzlicher Antrag verstanden werden kann, so werden die bekanntgegebenen personenbezogenen Daten nur zum Zweck der Beantwortung der Eingabe und Aufzeichnung des Geschäftsvorfalles verarbeitet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Personenbezogene Daten
Die personenbezogenen Daten umfassen Angaben und Informationen über Personen, deren Identität mittels dieser Daten bestimmt oder bestimmbar ist (z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer, Fax-Nummer). Das sind Daten aus den vorgelegten Behördenakten und solche, die sich aus der gesetzlichen Mitwirkungspflicht an der Erhebung personenbezogener Daten in Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht ergeben (wie Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher, mitbeteiligte Parteien).
Dauer der Verarbeitung
Die Daten werden nur solange verarbeitet, wie dies für die Erreichung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist. Die Dauer der Speicherung bzw. Aufbewahrung richtet sich generell nach gesetzlichen Vorgaben und maßgeblichen Verfahrensvorschriften.
Verantwortlicher:
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Landesverwaltungsgericht Burgenland
Datenschutzbeauftragter:
Justizieller Bereich: In diesem Bereich ist gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a 2. Halbsatz DSGVO ein Datenschutzbeauftragter nicht zu benennen.
Nicht justizieller Bereich: In diesem Bereich wurde gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO ein Datenschutzbeauftragter benannt: Landesverwaltungsgericht Burgenland
Datenschutzbeauftragter
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
T: +43(0)2682/66811-1118
E: verwaltungsgericht@lvwg-bgld.gv.at
Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung
Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten. Etwaige unrichtige Daten können Sie berichtigen lassen. Unter bestimmten Umständen haben Sie Anspruch auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, etwa wenn der Verarbeitungszweck erfüllt ist und die Daten nicht mehr notwendig sind.
Recht auf Beschwerde
Im Rahmen der Justizverwaltung (nicht-judizieller Bereich) können Sie bei Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften eine Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde einbringen.
Bei einer Verletzung solcher Vorschriften im Rahmen der gerichtlichen Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland können Sie sich beim Landesverwaltungsgericht Burgenland beschweren, worüber dann ein Richter entscheiden wird.
Im Bereich des Landesverwaltungsgerichtes erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 der Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Datenschutzerklärung gilt ab 25.05.2018.