Zuständigkeiten

Das Landesverwaltungsgericht Burgenland entscheidet zusammengefasst in folgenden Angelegenheiten:

  • Bescheidbeschwerden (in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung und in Landesrechtssachen sowie in allen Verwaltungsstrafsachen)
  • Maßnahmenbeschwerden 
  • Säumnisbeschwerden (bisher Devolutionsantrag)
  • Verhaltensbeschwerden, wenn gesetzlich vorgesehen (wie zB im SPG)
  • Auftragsvergabenachprüfungen
  • Dienstrechtsbeschwerden öffentlicher Bediensteter des Burgenlandes
  • Verfahren bei Anträgen betreffend die Einsetzung und Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen des Burgenländischen Landtages