- Bescheidbeschwerden (in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung und in Landesrechtssachen sowie in allen Verwaltungsstrafsachen)
- Maßnahmenbeschwerden
- Säumnisbeschwerden (bisher Devolutionsantrag)
- Verhaltensbeschwerden, wenn gesetzlich vorgesehen (wie zB im SPG)
- Auftragsvergabenachprüfungen
- Dienstrechtsbeschwerden öffentlicher Bediensteter des Burgenlandes
- Verfahren bei Anträgen betreffend die Einsetzung und Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen des Burgenländischen Landtages
Zuständigkeiten
Das Landesverwaltungsgericht Burgenland entscheidet zusammengefasst in folgenden Angelegenheiten: