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Verkehrsbetriebe Burgenland GmbH: Landesverwaltungsgericht gibt Nachprüfungsantrag statt

Das Landesverwaltungsgericht Burgenland hat einen Nachprüfungsantrag gegen eine anfechtbare Entscheidung der Verkehrsbetriebe Burgenland GmbH (Auftraggeberin) in einem Vergabeverfahren stattgegeben und die Aufforderung zur Abgabe des Letztangebots ("Last and Best Offer") für nichtig erklärt.

Begründend führt das Verwaltungsgericht aus, dass die Auftraggeberin im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine wesentliche Ausschreibungsbedingung geändert hat: Während die ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen den Einsatz eigener Fahrzeuge zuließen, wurde erst mit Aufforderung zur Abgabe des Letztangebots verbindlich festgelegt, dass die Leistungen ausschließlich mit von der Auftraggeberin bereitgestellten Bussen zu erbringen sind. Diese nachträgliche Änderung verstößt gegen die vergabarechtlichen Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung, weshalb die Aufforderung zur Abgabe des Letztangebots für nichtig zu erklären war. 

Hier geht es zur Entscheidung:
Zl. S VNP/17/2026.001/018

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